Zulassungsvollmachten und SEPA-Lastschriftmandate
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Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vom 14.März 2012 müssen Lastschriften ab dem 01.Februar 2014 bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen genügen. Das bisherige nationale Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren oder Abbuchungsauftragsverfahren) ist mit Ablauf des 31.Januar 2014 abzuschalten und entsprechende bargeldlose Zahlungen sind nur noch im Wege des SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung der internationalen Kontokennung (IBAN = International Bank Account Number und BIC = Business Identifier Code) möglich.
Die Autorisierung des Lastschrifteinzugs der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt hierbei mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, welche die zuständige Bundeskasse ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Kontoinhabers einzuziehen.